Im ersten Teil dieser Serie habe ich über die Absprache mit der Blaskapelle Lüchtringen berichtet. Für das Oktoberfest durfte ich ein 60 × 90 Zentimeter großes Werbeplakat für meine Dirndlshootings aufstellen. Ursprünglich sollte die Staffelei neben der Fotobox des Festwirts stehen.
Am Veranstaltungsabend kam jedoch alles etwas anders als geplant.
Ein neuer Platz im Eingangsbereich
Der Festwirt hatte an diesem Abend leider keine Fotobox dabei. Damit entfiel der ursprünglich vorgesehene Standort für mein Werbeplakat. Gemeinsam wurde deshalb entschieden, die Staffelei im Eingangsbereich aufzustellen.
Grundsätzlich erschien mir dieser Platz sinnvoll. Schließlich mussten alle Gäste auf ihrem Weg in den Veranstaltungsbereich an dem Plakat vorbeigehen. Das Motiv, mein Angebot und der Link zur Angebotsseite waren damit gut sichtbar.
Allerdings bedeutet eine hohe Zahl vorbeilaufender Personen nicht automatisch, dass sich die Besucher auch ausführlich mit einer Werbung beschäftigen. Gerade im Eingangsbereich möchten viele Gäste zunächst ihre Freunde treffen, einen Platz finden oder etwas bestellen. Ein Werbeplakat wird dort zwar wahrgenommen, bekommt aber möglicherweise nur wenige Sekunden Aufmerksamkeit.
Die messbare Resonanz war gering
Nach dem Oktoberfest habe ich die Zugriffe auf die verlinkte Angebotsseite ausgewertet. Das Ergebnis war ernüchternd: Die Seite wurde lediglich zweimal aufgerufen.
Natürlich lässt sich die Wirkung eines Plakats nicht ausschließlich anhand der Seitenaufrufe bewerten. Einige Besucher könnten sich den Namen gemerkt oder das Angebot wahrgenommen haben, ohne die Internetseite direkt aufzurufen. Trotzdem waren zwei messbare Zugriffe deutlich weniger, als ich mir von dieser Werbeaktion erhofft hatte.
Das Ergebnis zeigt, wie schwierig es ist, Besucher während einer Feier zu einer direkten Reaktion zu bewegen. Ein auffälliges Motiv allein reicht nicht immer aus. Der QR-Code beziehungsweise der Link muss schnell erfassbar sein und das Angebot innerhalb weniger Sekunden verständlich werden.
Für zukünftige Aktionen würde ich deshalb noch stärker auf einen kurzen und klaren Handlungsaufruf achten. Denkbar wären zum Beispiel eine zeitlich begrenzte Aktion, ein spezieller Veranstaltungscode oder ein kleiner Vorteil für Besucher, die das Angebot direkt aufrufen.
Die Staffelei wurde zum Fotomotiv
Neben der geringen Resonanz gab es ein weiteres unerwartetes Problem. Ein Partyfotograf nutzte die Staffelei mit meinem Werbeplakat als Hintergrund beziehungsweise Requisite für eine Aufnahme.
Für das Foto wurden drei Besucherinnen in einer Pose an der Staffelei positioniert, die aus meiner Sicht nicht zu meiner Werbung und der beabsichtigten Wirkung des Plakats passte. Im Zusammenhang mit dieser Szene wurde die Staffelei beschädigt.
Nach der Veranstaltung musste ich feststellen, dass sie nicht mehr weiterverwendet werden konnte. Daher muss ich für zukünftige Werbeaktionen eine neue Staffelei anschaffen.
Damit entstanden durch die Aktion nicht nur Kosten für das Plakat, sondern zusätzlich Kosten für den Ersatz der beschädigten Präsentationsfläche.
Veröffentlichung bei Höxter News
Die betreffende Partyaufnahme wurde später in der Onlinezeitung „Höxter News“ veröffentlicht. Mein Werbeplakat war darauf deutlich zu erkennen.
Die Darstellung vermittelte jedoch nicht die professionelle Wirkung, die ich mit meiner Werbung für Dirndlshootings erreichen wollte. Aus meiner Sicht wurde das Plakat durch die Inszenierung in einen unpassenden Zusammenhang gebracht und die eigentliche Werbebotschaft ins Lächerliche gezogen.
Ich nahm deshalb Kontakt mit der Redaktion auf, erklärte die Situation und bat darum, die Aufnahme zu entfernen. Meinem Wunsch wurde entsprochen und das Foto wurde gelöscht.
Das Urheberrecht an einer Partyaufnahme liegt grundsätzlich beim Fotografen. Davon zu unterscheiden sind mögliche Rechte an dem auf dem Plakat verwendeten Foto beziehungsweise Werbemotiv. Für mich stand vor allem im Mittelpunkt, dass meine deutlich erkennbare Werbung in einem unerwünschten Zusammenhang veröffentlicht worden war. Erfreulicherweise ließ sich die Angelegenheit durch die direkte Kontaktaufnahme mit der Redaktion lösen.
Was ich aus der Aktion gelernt habe
Die Werbeaktion hat mir einige Punkte gezeigt, die ich bei zukünftigen Veranstaltungen anders planen werde.
Der Standort eines Plakats sollte nicht nur gut sichtbar sein. Es muss auch berücksichtigt werden, ob die Besucher an dieser Stelle ausreichend Zeit haben, das Angebot zu lesen und den Link oder QR-Code aufzurufen.
Außerdem sollte im Vorfeld eindeutig geklärt werden, dass die Staffelei und das Plakat nicht als Requisite für Partyfotos verwendet werden dürfen. Eine feste Ansprechperson vor Ort wäre ebenfalls hilfreich. Sie könnte gelegentlich kontrollieren, ob die Werbung noch sicher steht und bestimmungsgemäß genutzt wird.
Auch eine stabilere Präsentationslösung kommt für zukünftige Veranstaltungen infrage. Eine Staffelei sieht hochwertig aus, kann in einem belebten Veranstaltungsbereich aber leicht verschoben, umgestoßen oder beschädigt werden.
Mein Zwischenfazit
Die messbare Resonanz der Werbeaktion war mit zwei Aufrufen der Angebotsseite sehr gering. Gleichzeitig wurde die Staffelei beschädigt und mein Werbeplakat erschien in einem für mich unpassenden Zusammenhang in einer Onlineveröffentlichung.
Damit verlief die Aktion deutlich anders als erwartet. Trotzdem war sie nicht vollkommen wertlos. Sie hat mir gezeigt, welche organisatorischen Fragen bei Werbung auf Veranstaltungen berücksichtigt werden müssen und wie wichtig eine kontrollierte Platzierung ist.
Im dritten Teil der Serie ziehe ich ein abschließendes Fazit. Dabei geht es darum, ob sich die Kooperation insgesamt gelohnt hat und wie ich zukünftige Werbung für Dirndlshootings gestalten würde.

Bei dieser Aufnahme wurde die Staffelei beschädigt.



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